Unsere Dienstleistungen

Für Patienten

Durch eine gezielte, individuelle Ernährungstherapie bei bereits vorhandenen Risikofaktoren und Erkrankungen können viele Krankheitsverläufe und Beschwerden günstig beeinflusst bzw. gelindert werden. Oft reichen schon moderate Veränderungen, um deutliche Erfolge zu erzielen.

Bei welchen Erkrankungen macht eine Ernährungstherapie Sinn?

Wie läuft die Ernährungstherapie ab?

Für Ärzte

Immer mehr Erkrankungen gehören zu den sogenannten nicht übertragbaren Krankheiten, das heißt sie werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen, sondern entwickeln sich meist durch eine Kombination von Faktoren aus Genetik und Epigenetik, haben also eine physiologische, ökologische und auch soziale Komponente.

Gerade bei diesen meist chronisch verlaufenden Krankheiten kann eine maßgeschneiderte Ernährungstherapie die medizinische Behandlung ergänzen und optimieren und zu einer Genesung bzw. einem milden Verlauf beitragen.

So leistet eine intensive Kooperation zwischen Medizin und Ernährungstherapie einen wertvollen Beitrag zum Wohle der Patienten.

Bei welchen Indikationen ist eine Ernährungstherapie sinnvoll?

Wie kann ich eine Ernährungstherapie verordnen?

Für Firmen

Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten die ErnährungsExperten Hessen in Abstimmung mit den Auftraggebern ein umfangreiches Angebot, das individuell auf die Wünsche zusammengestellt werden kann. Beispiele sind:

Aktionen: z.B. Gestaltung und Begleitung von Gesundheitstagen, oder Team-Building-Maßnahmen, Seminare und praxisorientierte Mitmach-Workshops, Impuls-Vorträge mit ernährungsrelevantem Bezug oder Individuelle Beratungsangebote. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir ein Angebot erarbeiten können.

Gesunde, motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter sind die Basis für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Fortbildungen

Die professionelle Weitergabe unseres Knowhows ist uns ein großes Anliegen. So können wir einen Beitrag leisten, das Thema Essen und Trinken an allen relevanten Stellen der Gesellschaft zu verankern und weiterzuentwickeln:

In KiTa und Schule, in Bildungseinrichtungen, in Firmen und Betrieben, in Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, in Sportvereinen, in medizinischen Einrichtungen, aber auch für Kolleginnen und Kollegen in Form von zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen.

Aktuelle Angebote für Ernährungstherapeuten finden Sie hier: www.diaeata.de

Sie haben Fragen?

Für Patienten

A: Bitte schauen Sie hier ob eine der aufgeführten Indikationen zutrifft.
A: Bei Vorliegen einer Überweisung / eines Rezeptes oder einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung gewähren in der Regel alle gesetzlichen Krankenkassen eine anteilige Kostenerstattung. Die Zuschusshöhe ist unterschiedlich und kann bis zu 100% betragen. Die ErnährungsExperten Hessen sind alle zertifiziert und von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt, so dass Sie den jeweiligen Höchstsatz in Anspruch nehmen können.
A: Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, da es sich um einen individuellen Vertrag handelt.
A: In der Regel ja. Ihre entsprechende Beilhilfestelle nennt Ihnen die Möglichkeiten und Voraussetzungen.
A: Bitte schauen Sie unter der Rubrik „Über Uns“ nach.

A: Die Behandlungsdauer richtet sich nach der Diagnose und deren Verlauf und wird im Erstgespräch mit dem Patienten besprochen.

A: Die Ernährungstherapie wird individuell auf Ihre Bedürfnisse und Gesundheitsziele zugeschnitten. So können beispielsweise Verdauungsbeschwerden durch eine bestimmte Lebensmittelauswahl beeinflusst werden.

A: Wunderdiäten gibt es auch bei uns nicht. Es geht immer darum, Ernährungsgewohnheiten langfristig zu verändern. Hierbei spielen viele Faktoren eine Rolle. Wir begleiten Sie durch den „Abnehm-Dschungel“.

A: Im ersten Schritt bitten Sie Ihren Arzt um eine entsprechende Bescheinigung (siehe Ablauf Ernährungstherapie).

Für Ärzte

A: Eine Ernährungstherapie ist immer dann sinnvoll, wenn bei der Erkrankung Essen und Trinken direkt oder auch indirekt eine Rolle spielen. Bitte schauen Sie in unsere Übersicht der Indikationen. Ernährungstherapie macht bei einer Vielzahl von Erkrankungen Sinn.
A: Sie können dieses Formular verwenden Notwendigkeitsbescheinigung. Aber auch ein Rezept oder Überweisungsschein mit Angabe der Diagnose(n) werden von den Krankenkassen anerkannt.
A: Ja, wir verfügen alle über die entsprechenden Qualifikationen, damit Ihre Patienten eine zumindest anteilige Kostenerstattung erhalten.
A: Die Zuschusshöhe bei den gesetzlichen Krankenkassen ist unterschiedlich und kann bis zu 100% betragen. Die Bezuschussung bei den Privatpatienten ist individuell und muss bei der Versicherung erfragt werden. Auch eine Kostenerstattung durch die Beihilfe ist möglich.

A: Der Patient entbindet den Ernährungstherapeuten und seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht. Somit ist ein Austausch während des Behandlungszeitraums möglich. Ebenso wird auf Wunsch ein Abschlussbericht erstellt.

A: Sofern aktuelle Laborergebnisse und Befundberichte vorliegen, werden diese bei der Beratung berücksichtigt. Gegebenenfalls empfehlen wir weitere Diagnostik.

A: Dies kann z.B. in Form einer Verlaufskontrolle von Blutwerten, Skalenfragen bei Beschwerden oder auch der Gewichtsentwicklung erfolgen und ist immer abhängig von der Indikation.

A: Neben der umfassenden Erläuterung über die wissenschaftlichen Hintergründe der Empfehlungen, betreuen wir die Patienten gerne langfristig und können in den individuellen Gesprächen auf Probleme etc. eingehen und Lösungen erarbeiten.